Trinkwasserschulung

 

Immer wieder steht Trinkwasser im Fokus der Öffentlichkeit. Die Nachrichtenmeldungen über akute Verkeimungen durch regelwidrige Installationen erreichen auch die Verbraucher, so dass die Kunden immer kritischer werden.
Dieser Situation kann und sollte der Installateur/die Installateurin mit fundiertem und praxisnahem Wissen zu den technischen und rechtlichen Problemfeldern aus unterschiedlichen Perspektiven entgegentreten.
Die Innova-TWH GmbH bietet für Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ein bundesweit einmaliges Schulungsprogramm, zugeschnitten auf Meister/-innen, Kundendienst- und Baustellenmonteure/-innen.
In einem Tagesseminar von Fachleuten für Fachleute geben die Referenten Hinweise zu Problemen vor Ort und zeigen LÖSUNGEN auf, Trinkwasser-Installationen ordnungsgemäß herzustellen, an den Kunden rechtssicher zu übergeben und einer vorgeschriebenen jährlichen Wartung zuzuführen.
Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer/Teilnehmerinnen Antworten zu dringlichen Rechts- und Haftungsfragen.
Es erwartet Sie und Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eine Weiterbildung mit Fakten, Bildern, Beispielen, Ratschlägen und Lösungsansätzen, ohne Produktwerbung verschiedener Hersteller!

 

Wir haben für Sie folgende Experten verpflichtet:

  • Dipl.-Ing. Felicia Hahn

    Gesundheitsingenieurin Trinkwasserüberwachung Kreisverwaltung Viersen,
    Mitglied der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt (UBA)

 

zu den Themen:

  • Legionellen und Co., warum bestehen Gefahren?
  • Pseudomonas – aeruginosa der anspruchslose „Pfützenkeim“ bedroht die Trinkwasser-Installation!
  • Anzeigepflichten bei den Gesundheitsämtern!
  • Gefährdungsanalysen Inhalte und Erstellung!
  • Rechtsanwältin Felicitas Floßdorf

    Rechtsreferentin im Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW

 

zu den Themen:

  • Welche Haftungsrisiken habe ich als Ersteller einer Trinkwasser-Installation?
  • Wie wird die Anlage rechtssicher an den Betreiber übergeben?
  • Welche Verantwortung hat der Betreiber der Trinkwasser-Installation?
  • Dipl.-Ing. Rainer Pütz

    Beratender Ingenieur

 

zu den Themen:

  • Warum muss eine Trinkwasser-Installation beprobt werden?
  • Was wird wann, wie und warum untersucht?
  • Wo und wie sind Probenahmestellen in der Trinkwasser-Installation einzurichten?
  • Wer darf Probenahmen durchführen?
  • Was versteht man unter der qualifizierten Probenahme?
  • Wann und warum kann eine „B-Probe“ sinnvoll sein?
  • Ansgar Borgmann

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger HWK Düsseldorf
    für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

 

zu den Themen:

  • Fehler in der Trinkwasser-Installation aus Sicht des Sachverständigen!
  • Praktische Beispiele zum Umdenken bei der Verlegung von Trinkwasser-Installationen!
  • Die goldenen Regeln der Trinkwasser-Installation!

Selbstverständlich besteht während des gesamten Seminartages die Möglichkeit der Diskussion.
Alle Referenten freuen sich über Fragen, Anregungen und Diskussionsbeiträge aus den Reihen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen.
Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

Neben dem Getränkeservice während der Veranstaltung ist auch ein Mittagessen inklusive.

Da uns bewusst ist, dass Sie und Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nur schwerlich an einem normalen Arbeitstag entbehrlich sind, halten wir dieses Weiterbildungsseminar an einem Samstag ab.

Termine zu den Veranstaltungen finden Sie hier: Termine
Die Veranstaltung ist auf eine Teilnehmerzahl begrenzt. Daher werden die Anmeldungen* in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Diese Veranstaltung ist eine fachbezogene Weiterbildung und gilt als Qualifikationsmaßnahme im Sinne des § 7 Lohntarifvertrages. Nach § 7 Lohntarifvertrag bringen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen pro Kalenderjahr bis zu 23 Stunden (netto) unentgeltliche Arbeitszeit ein, wenn sie an vom Arbeitgeber geforderten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

*Anmeldung und Konditionen
Füllen Sie bitte die Anmeldung aus und senden Sie diese an uns zurück. Anmeldungen sind auch per E-Mail oder Fax möglich. Da
die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine
Anmeldebestätigung. Sollte das Seminar ausgebucht sein, werden Sie umgehend informiert. Diese Anmeldung ist verbindlich und
verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Seminarkosten.
Stornierungen einer Anmeldung sind bis zum 42. Kalendertag vor Seminarbeginn kostenlos möglich. Danach werden 50% der
Seminarkosten berechnet. Bei Stornierungen ab drei Tagen vor Seminarbeginn werden die gesamten Seminarkosten fällig. Die
Vertretung durch einen Ersatzteilnehmer ist ohne weitere Kosten möglich. Programmänderungen aus wichtigen Gründen bleiben vorbehalten.